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Tierärztliche Gebühren werden an wirtschaftliche Entwicklung angepasst
Juni 16th, 2008Die Bundestierärztekammer informiert:
Der Bundesrat hat am 13. Juni einer vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgeschlagenen „Änderung der Tierärztegebührenordnung“ zugestimmt. Demnach werden die Gebühren für tierärztliche Leistungen durch eine Verordnung des Bundes nach neun Jahren erstmals pauschal um 12 Prozent angehoben. Gleichzeitig wird der Abschlag für tierärztliche Leistungen in den neuen Bundesländern von derzeit zehn Prozent abgeschafft.
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