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Kein Tier muss aus finanziellen Gründen leiden
Bundestierärztekammer widerspricht Öffentlicher Petition:
In einer Petition an den Deutschen Bundestag wird zurzeit die Abschaffung der Vorgabe von Mindestgebühren für tierärztliche Leistungen gefordert. Diese Petition zeugt nicht nur von Unkenntnis der Rechtslage. Sie verkennt auch die Bedeutung bundeseinheitlich festgelegter Gebühren für Tierärzte und Tierhalter.
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Laut Petition würden Tierärzte „mit Strafandrohungen von den Tierärztekammern der Bundesländer verfolgt“, wenn sie „unter dem Mindestpreis abrechnen bzw. das Tier sogar umsonst behandeln“. Und sollte ein Tierhalter nicht zahlen können, „muss das Tier weiter leiden, obwohl es geheilt werden könnte, oder es wird notgedrungen vom Tierarzt euthanasiert“.
Offensichtlich wurde diese Petition in völliger Unkenntnis der geltenden Bestimmungen verfasst. Richtig ist stattdessen, dass Tierärzte in begründeten Einzelfällen, zum Beispiel bei finanzieller Not von Tierhaltern, ganz oder teilweise von einer Honorarforderung absehen können. Dazu bedarf es lediglich einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Diese Regelungen – in der Gebühren-ordnung für Tierärzte, einer Verordnung der Bundesregierung, und den Berufsordnungen der Tierärztekammern festgelegt – dienen dem in der Petition geforderten Tierschutz: Kein Tier muss aus finanziellen Gründen leiden!
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Eine Abschaffung der Mindestvergütung könnte zu einem ruinösen Konkurrenzkampf unter den Tierärzten führen. Der Wettbewerb soll jedoch über Leistung und nicht über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt dagegen sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Zudem schafft die Gebührenordnung klare Verhältnisse, sorgt für Transparenz und der Tierhalter wird vor Übervorteilung geschützt.