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Auf keinen Fall die Hundeversicherung vergessen!
August 20th, 2008Sicher, die Hundeversicherung ist (von Ausnahmen abgesehen) offiziell kein Muss für den Hundehalter, dennoch ist sie eine überaus sinnvolle Versicherung, auf die kein Hundebesitzer verzichten sollte. Schließlich ist es so, dass ein Hundehalter für alle Schäden haftet, die sein Tier anrichtet. Dabei sind es weniger die Bagatellschäden, die für Ärger sorgen. Vielmehr müssen auch größere Schäden abgedeckt werden, denn der Halter des Tieres haftet mit seinem gesamten Vermögen dafür, wenn es sein muss, sogar sein ganzes Leben lang. Da ist schon sehr beruhigend zu wissen, dass man auf eine Hundeversicherung zurückgreifen kann, wenn Not am Mann ist.
Hundeversicherungen decken zum Beispiel solche Schäden ab, die ein Hund an Sachgegenständen anrichtet, etwa, wenn er die Schuhe eines Besuchers zerpflückt, oder auch für Personen- und Vermögensschäden. Letztere gehen häufig mit Personenschäden einher, zum Beispiel, weil der Geschädigte aufgrund eines Hundebisses eine Zeitlang seiner Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann und es so zu einem Ausfall seines geregelten Verdienstes kommt. Den so praktisch zusätzlich zum eigentlichen Biss aufgetretenen Schaden fängt die Versicherung ab. Das Geld müsste ansonsten vom Besitzer des Tieres aufgebracht werden.
Vor dem Abschluss einer Hundeversicherung sollte sich der Hundebesitzer aber gut über die geltenden Konditionen der Versicherung informieren, denn die einzelnen Anbieter unterscheiden sich zum Teil recht stark. Einige schließen bestimmte Schäden aus, die besonders häufig vorkommen können und für die sie in Folge dessen besonders viel Geld aufbringen müssten, andere Tierversicherer verlangen eine sehr hohe Prämie, die sich manchmal für den Besitzer des Tieres gar nicht rechnen würde. Außerdem werden von vielen Versicherungen so genannte Kampfhunde von der Versicherung ausgeschlossen. Diese Tiere gelten als besonders aggressiv und folglich ist mit häufigen Schäden zu rechnen. Der Ausschluss aus der Versicherung gilt meist nicht nur für einen reinrassigen Kampfhund, sondern auch für Mischlinge einer der bekannten Rassen. Die Rasse muss bei Abschluss der Versicherung angegeben werden, erst dann entscheidet der Versicherer, ob eine eine Absicherung erfolgen kann.
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Juni 22nd, 2008Link: http://www.tierkrankenkasse.net
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