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Warum eine Hundehalterhaftpfichtversicherung so wichtig ist
August 22nd, 2008Natürlich bezeichnet jeder Hundefreund seinen Vierbeiner als gut erzogenen und ungefährlichen Hausgenossen, aber niemand kann rund um die Uhr ein wachsames Auge auf seinen Liebling haben. Die Risiken des täglichen Hundelebens sind unkalkulierbar.
Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt jedoch vor: wenn ein Hund Menschen, Tieren oder Gegenständen Schaden zufügt, haftet sein Halter für alle
entstandenen Kosten. Dabei macht die zerrissene Hose des Briefträgers zwar noch Ärger, die finanziellen Folgen aber sind übersehbar und gering.
Was aber, wenn es zu ernsthaften Verletzungen durch Ihren Hund und damit zu Arztbehandlungen und Verdienstausfall kommt? Noch schlimmer wird es, wenn Ihr geliebter Vierbeiner herumtollt und zum Beispiel einen Autounfall verursacht. Sach- und Personenschäden können für Sie dann schnell unübersehbare, finanzielle Ausmaße erreichen, die gesetzliche Verantwortung zu Ihrem Ruin führen, denn Sie haften für die "kleinen" Streiche Ihres Lieblings, denn Tierhalter haften bereits dann, wenn ohne eigenes Zutun durch das Verhalten des Tieres ein Schaden verursacht wird (sogenannte Gefährdungshaftung).
Sie haften bis zu einer Dauer von 30 Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Deshalb: Schützen Sie sich ganz leicht und preiswert vor einem der größten Risiken, denen Sie ausgesetzt sind: dem finanziellen Bankrott durch Haftpflichtansprüche gegen Sie.
Was bezahlt die Haftpflichtversicherung?
Die Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung kommt für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf, die der Hundehalter aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht zu bezahlen hat. Sie springt sogar auch dann ein, wenn der versicherte Hund durch eine andere Person gehütet wurde.
Aber nicht nur bei der finanziellen Abwicklung ist Ihnen die Versicherung behilflich. Auch bei möglichen Regressansprüchen, Rechtsstreitigkeiten und allen sonstigen Unannehmlichkeiten steht Ihnen die Versicherung zur Seite.
Zum Versicherungsschutz gehört
+ die Prüfung, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer zum Schadenersatz verpflichtet ist.
+ die Wiedergutmachung des Schadens Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.
+ In diesem Rahmen werden Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt und finanziell getragen.
Versicherungssummen und Selbstbeteiligung
3.000.000 € für Sach- und Personenschäden
250.000 € für Vermögensschäden
Die Selbstbeteiligung beträgt 80 € je Schadensfall.
Versicherungsbeginn
Der Vertrag beginnt mit dem nächsten Monatsersten nach der Stellung des Antrags.
Die Hundehalterhaftpflicht kann ganz einfach mit dem Online-Antrag bei der Tierkrankenkasse abgeschlossen werden. In Kombination mit einer OP-Kosten oder Hundekrankenversicherung kostet sie statt 6 Euro mtl, nur 4 Euro mtl. und dass für ALLE Rassen.
Auf keinen Fall die Hundeversicherung vergessen!
August 20th, 2008Sicher, die Hundeversicherung ist (von Ausnahmen abgesehen) offiziell kein Muss für den Hundehalter, dennoch ist sie eine überaus sinnvolle Versicherung, auf die kein Hundebesitzer verzichten sollte. Schließlich ist es so, dass ein Hundehalter für alle Schäden haftet, die sein Tier anrichtet. Dabei sind es weniger die Bagatellschäden, die für Ärger sorgen. Vielmehr müssen auch größere Schäden abgedeckt werden, denn der Halter des Tieres haftet mit seinem gesamten Vermögen dafür, wenn es sein muss, sogar sein ganzes Leben lang. Da ist schon sehr beruhigend zu wissen, dass man auf eine Hundeversicherung zurückgreifen kann, wenn Not am Mann ist.
Hundeversicherungen decken zum Beispiel solche Schäden ab, die ein Hund an Sachgegenständen anrichtet, etwa, wenn er die Schuhe eines Besuchers zerpflückt, oder auch für Personen- und Vermögensschäden. Letztere gehen häufig mit Personenschäden einher, zum Beispiel, weil der Geschädigte aufgrund eines Hundebisses eine Zeitlang seiner Erwerbstätigkeit nicht nachgehen kann und es so zu einem Ausfall seines geregelten Verdienstes kommt. Den so praktisch zusätzlich zum eigentlichen Biss aufgetretenen Schaden fängt die Versicherung ab. Das Geld müsste ansonsten vom Besitzer des Tieres aufgebracht werden.
Vor dem Abschluss einer Hundeversicherung sollte sich der Hundebesitzer aber gut über die geltenden Konditionen der Versicherung informieren, denn die einzelnen Anbieter unterscheiden sich zum Teil recht stark. Einige schließen bestimmte Schäden aus, die besonders häufig vorkommen können und für die sie in Folge dessen besonders viel Geld aufbringen müssten, andere Tierversicherer verlangen eine sehr hohe Prämie, die sich manchmal für den Besitzer des Tieres gar nicht rechnen würde. Außerdem werden von vielen Versicherungen so genannte Kampfhunde von der Versicherung ausgeschlossen. Diese Tiere gelten als besonders aggressiv und folglich ist mit häufigen Schäden zu rechnen. Der Ausschluss aus der Versicherung gilt meist nicht nur für einen reinrassigen Kampfhund, sondern auch für Mischlinge einer der bekannten Rassen. Die Rasse muss bei Abschluss der Versicherung angegeben werden, erst dann entscheidet der Versicherer, ob eine eine Absicherung erfolgen kann.
Besuchen Sie die Tierkrankenkasse dort finden Sie auch eine günstige Hundehaftpflicht für ALLE Rassen.
Kampfhunde: Einreise in mehreren Ländern verboten
August 18th, 2008Besitzer mancher Hunderassen dürfen mit ihren Tieren nicht ohne weiteres oder überhaupt nicht in bestimmte Länder reisen. Das gilt vor allem für sogenannte Kampf-, aber auch für Wach- und Schutzhunde wie Rottweiler.
Deren Besitzer sollten daher nicht auf gut Glück losfahren. Darauf macht der Deutsche Tierschutzbund in Bonn aufmerksam.
Wer zum Beispiel in Frankreich Urlaub machen möchte, muss seinen Pitbull oder Mastiff sowie Doggen zu Hause lassen. Ob der Halter ein Zuchtbuch hat oder nicht, spielt keine Rolle. American Staffordshire Terrier und Tosas dürfen dagegen mitgenommen werden, wenn der Halter ein offiziell anerkanntes Zuchtbuch vorlegt.
Allerdings wird nicht jedes in Deutschland anerkannte Zuchtbuch auch von Frankreichs Behörden akzeptiert - deshalb rät der Tierschutzbund Haltern, sich vorher zu informieren. Darf der Hund ins Land, muss ihn grundsätzlich ein Erwachsener führen - und zwar an der Leine und mit Maulkorb.
Nach Dänemark ist die Einreise mit Pitbull-Terriern und Tosas sowie deren Kreuzungen verboten. Auch Ungarn lässt Hunde zahlreicher Rassen die Landesgrenzen nicht passieren. In den Niederlanden ist die Einreise mit Pitbulls und Hunden, die ihnen ähnlich sehen, verboten. Das bedeutet etwa für Besitzer von American Staffordshire Terriern, dass sie auf jeden Fall die Zuchtpapiere dabeihaben müssen. Sonst kann der Hund wie auch in Frankreich beschlagnahmt oder sogar eingeschläfert werden.
Die Tierkrankenkasse macht keinen Unterschied zwischen "Listen"hunden und "normalen". Auch
nicht bei der Hundehaftpflicht. Die kostet für alle Rassen 6 € mtl. im Paket mit einer Krankenversicherung nur 4 €.
Schauen Sie doch mal vorbei: Hundehaftpflicht Tierkrankenkasse.net
Hunde Haftpflicht Fragen und Antworten
Juni 11th, 2008Die Hundehaftpflicht dienst als Versicherung gegen Schäden aus der Haltung und der Beaufsichtigung von Hunden. Für jeden Hundehalter empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung, da jeder Hund großen Schaden anrichten kann, für den dann allerdings der Halte unbegrenzt haftbar gemacht werden kann. Bei Schäden, die den Tod, eine Verletzung oder eine andere Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder Tieren mit sich bringt, sowie bei der Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden), setzt die Leistung der Hundehaftpflicht ein.
Hundehaftpflicht
Juni 11th, 2008Als Hundeliebhaber, der sich einen 4-beinigen Freund ins Haus holen möchte, sollte man sich bereits vor der Anschaffung des Hundes die Frage nach einer Hundehaftpflicht stellen. Warum ist es überhaupt sinnvoll, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschliessen? Kann der Hund denn überhaupt Schaden anrichten?
Sie alle kennen die typische Situation: Sie machen mit Ihrem Hund die tägliche Runde und begegnen einem Spaziergänger. Auch Ihr Hund sieht diesen schon von Weitem kommen und nähert sich dem Passanten, fröhlich mit dem Schanz wedelnd. „Tutderwat“ ist dann eine häufig gestellte Frage, die fast immer mit „Nein, der doch nicht, der will nur spielen“ beantwortet wird. Meist stimmt das auch. Dennoch gibt es Fälle, in denen der Hund – aus welchen Gründen auch immer- völlig unerwartet zuschnappt oder spielerisch beissen will, dabei aber erhebliche Verletzungen anrichten kann.
Immer wieder passiert es auch, dass Hunde, die sich losgerissen haben, auf die Strasse rennen. Stellen Sie sich vor, das ist Ihr Hund. Es kann passieren, dass durch den Hund ein Verkehrsunfall verursacht wird, bei dem es Verletzte oder schlimmer noch, sogar Tote geben kann. Garnicht daran zu denken, wenn wegen des Hundes ein Tanklastzug ausweichen muss, und dadurch eine Explosion entsteht. Der Hundebesitzer ist in solchen Fällen haftbar für die entstandenen Schäden. Welche Höhe diese erreichen können, braucht man aufgrund der geschilderten möglichen Vorfälle nicht weiter zu erläutern.
Die Haftung für diese Fälle ist im deutschen BGB geregelt. Diese bestimmt, dass der Hundehalter der Gefährdungshaftung unterliegt. Dies kann erhebliche finanzielle Folgen haben, da die Haftung in unbegrenzter Höhe gilt, und zwar mit dem aktuellen und dem zukünftigen Vermögen. Dies bedeutet, dass im schlimmsten Fall ein Hund sein Herrchen in den vollkommenen wirtschaftlichen Ruin treiben kann. Um diesem völlig unkalkulierbaren Risiko zu entgehen, empfiehlt es sich für jeden Hundehalter, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Die Hundehaftpflicht sichert Sie vor Ansprüchen, die man an Sie als den Halter des Hundes richten kann. Es ist unkompliziert und preiswert, sich vor solchen Risiken abzusichern.
Die Hundehaftpflicht dienst als Versicherung gegen Schäden aus der Haltung und der Beaufsichtigung von Hunden. Für jeden Hundehalter empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung, da jeder Hund großen Schaden anrichten kann, für den dann allerdings der Halte unbegrenzt haftbar gemacht werden kann. Bei Schäden, die den Tod, eine Verletzung oder eine andere Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder Tieren mit sich bringt, sowie bei der Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden), setzt die Leistung der Hundehaftpflicht ein.
Bei Beiträgen unter 50 Euro im Paket mit einer Tierkrankenversicherung sollte man nicht weiter nachdenken, sondern gleich hier die Hundehalterhaftpflicht beantragen.
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