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Warum eine Hundehalterhaftpfichtversicherung so wichtig ist
August 22nd, 2008Natürlich bezeichnet jeder Hundefreund seinen Vierbeiner als gut erzogenen und ungefährlichen Hausgenossen, aber niemand kann rund um die Uhr ein wachsames Auge auf seinen Liebling haben. Die Risiken des täglichen Hundelebens sind unkalkulierbar.
Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt jedoch vor: wenn ein Hund Menschen, Tieren oder Gegenständen Schaden zufügt, haftet sein Halter für alle
entstandenen Kosten. Dabei macht die zerrissene Hose des Briefträgers zwar noch Ärger, die finanziellen Folgen aber sind übersehbar und gering.
Was aber, wenn es zu ernsthaften Verletzungen durch Ihren Hund und damit zu Arztbehandlungen und Verdienstausfall kommt? Noch schlimmer wird es, wenn Ihr geliebter Vierbeiner herumtollt und zum Beispiel einen Autounfall verursacht. Sach- und Personenschäden können für Sie dann schnell unübersehbare, finanzielle Ausmaße erreichen, die gesetzliche Verantwortung zu Ihrem Ruin führen, denn Sie haften für die "kleinen" Streiche Ihres Lieblings, denn Tierhalter haften bereits dann, wenn ohne eigenes Zutun durch das Verhalten des Tieres ein Schaden verursacht wird (sogenannte Gefährdungshaftung).
Sie haften bis zu einer Dauer von 30 Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Deshalb: Schützen Sie sich ganz leicht und preiswert vor einem der größten Risiken, denen Sie ausgesetzt sind: dem finanziellen Bankrott durch Haftpflichtansprüche gegen Sie.
Was bezahlt die Haftpflichtversicherung?
Die Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung kommt für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf, die der Hundehalter aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht zu bezahlen hat. Sie springt sogar auch dann ein, wenn der versicherte Hund durch eine andere Person gehütet wurde.
Aber nicht nur bei der finanziellen Abwicklung ist Ihnen die Versicherung behilflich. Auch bei möglichen Regressansprüchen, Rechtsstreitigkeiten und allen sonstigen Unannehmlichkeiten steht Ihnen die Versicherung zur Seite.
Zum Versicherungsschutz gehört
+ die Prüfung, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer zum Schadenersatz verpflichtet ist.
+ die Wiedergutmachung des Schadens Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.
+ In diesem Rahmen werden Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt und finanziell getragen.
Versicherungssummen und Selbstbeteiligung
3.000.000 € für Sach- und Personenschäden
250.000 € für Vermögensschäden
Die Selbstbeteiligung beträgt 80 € je Schadensfall.
Versicherungsbeginn
Der Vertrag beginnt mit dem nächsten Monatsersten nach der Stellung des Antrags.
Die Hundehalterhaftpflicht kann ganz einfach mit dem Online-Antrag bei der Tierkrankenkasse abgeschlossen werden. In Kombination mit einer OP-Kosten oder Hundekrankenversicherung kostet sie statt 6 Euro mtl, nur 4 Euro mtl. und dass für ALLE Rassen.
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