| « Verstehen Hunde die Menschensprache? / Versteht Ihr Hund was Sie sagen? | Leptospirose trotz Impfung - Trinken aus Pfützen » |
Das Kind an der Leine
Das Schild "Eltern haften für Ihre Kinder" sieht man an vielen Baustellen und doch ist die Botschaft darauf der reine Bluff. Eltern haften nicht für Ihre Kinder und daher auch dann nicht, wenn diese den Familienhund ausführen. Und doch müssen die Eltern zahlen, wenn in dieser Situation ein Unglückgeschieht und jemand dabei zu Schaden kommt und zwar weil...
Follow up:
Sie nämlich für den Hund haften, und das unabhänig von der Schuldfrage! Wie beim Auto muss der Halter allein deshalb für den Schaden aufkommen, weil er mit einem potentiell gefährlichen, nicht immer berechenbaren "Gegenstand" in der Öffentlichkeit bewegt. Deshalb raten Rechtsanwälte dringend zu einer Hundehaftpflichversicherung. Auch als Erwachsener sollte man keinen (eigenen oder fremden) Hund ausführen, der nicht Haftpflichtversichert ist.
Anders als bei Fahrzeugen ist es nämlich (leider) nicht vorgeschrieben, seinen Hund zu versichern.
Führt nun ein Kind mit dem Einverständnis des Halters einen fremden Hund aus, und es passiert etwas, zahlen nicht die Eltern des Kindes den Schaden, sondern der Hundehalter!
Kinder sind schneller und leichter von unerwarteten Situationen überfordert als ein Erwachsener. Auf der anderen Seite ist es nicht verboten einem Kind den Spaziergang mit einem Hund zu gestatten, solange es das Tier im Griff hat oder ein Erwachsener gut aufpasst. Ist der Hund viel stärker und zieht das Kind eventuell sogar hinter sich her, ist es überfordert, und dann kann den Eltern im Schadensfall eine Verletzung der Aufsichtspflicht angelastet werden.
Das ist der Fall, wenn das Kind unter 7 Jahre alt ist - allerdings nur dann, wenn es den Eltern bekannt war, dass das Kind einen Hund ausführt, den es körperlich nicht beherscht.
Die Versicherungsgesellschaft der Haftpflichtversicherung wird sich in diesem Fall dann das Geld von ihnen zurückholen.
Kinder ab 7 Jahren müssen unter Umständen selbst haften, und zwar dann, wenn ihnen die nötige Einsicht in ihr Verhalten zugetraut werden kann. Der Geschädigte wird möglicherweise warten müssen, bis das Kind 18 ist, oder noch länger bis es eigenes Geld verdient. Eine Privathaftpflicht für (Menschen)Familien kann hier helfen.
Damit weder Sie noch Ihr Hund verHAFTET werden: Die günstige Hundehaftpflicht der Tierkrankenkasse