Kategorie: Haltung
Hund und Baby im Haus: Tier muss Regeln kennen
Januar 8th, 2009Wünscht sich ein Hundehalter ein Baby, muss er vorher besonders darauf achten, dem Vierbeiner nichts durchgehen zu lassen. Denn darf der Hund plötzlich bestimmte Dinge nicht mehr, wenn das Baby da ist, kann es zu Problemen.
Im schlimmsten Fall wird es sogar gefährlich für das Kind, warnt der Industrieverband Heimtierbedarf aus Düsseldorf und beruft sich dabei auf die Hundetrainerin Manuela von Schewick aus Meckenheim.
Grundsätzlich sollte ein Hund ausgewachsen sein, wenn menschlicher Nachwuchs ins Haus kommt. Kennt er von Anfang an klare Regeln und ist sich außerdem seines festen Platzes in der Familie bewusst, wird er das Baby am ehesten als neuen «Mitbewohner» akzeptieren. Frischgebackene Eltern können das beschleunigen, indem sie den Vierbeiner mit Hilfe einer gebrauchten Windel mit dem Geruch des Babys vertraut machen, noch bevor dieses aus dem Krankenhaus kommt.
Dann sollten die dafür sorgen, dass Kind und Hund von Anfang an unter Aufsicht miteinander in Kontakt kommen, rät der IVH. Darf der Hund etwa beim Spaziergang mit Kinderwagen dabei sein oder die Mutter beim Stillen beobachten, lernt er, Situationen mit dem Kind als etwas Positives zu empfinden.
Hund darf in gemeinsamen Garten nicht frei laufen
September 20th, 2008Ein Hund darf in einem gemeinsam genutzten Garten nicht ohne weiteres frei laufen. Denn ohne Leine sei nicht auszuschließen, dass das Tier Kinder gefährde, Erwachsenen Angst einjage oder im Garten sein Geschäft verrichte.
Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor, das den Fall an das Landgericht Konstanz zurückwies (Az.: 14 Wx 22/08). In dem Fall stritten zwei Ehepaare, die am Bodensee in einem Zweifamilienhaus eine Wohnungseigentümergemeinschaft bilden.
Für den gemeinsam genutzten Garten wurden keine Sondernutzungsrechte vereinbart. Die Kläger, Eltern zweier Kinder, wendeten sich dagegen, dass der Hund der Beklagten im Garten frei herumtollt - diese hatten ihn als Spielkamerad für ihre Tochter angeschafft. Die Richter schlossen sich der Argumentation der Kläger an. Der latenten Gefährdung könne nur begegnet werden, wenn der Hund stets mit einer Leine von höchstens drei Metern Länge geführt und von einer mindestens 16 Jahre alten Person begleitet werde.
Kampfhunde: Einreise in mehreren Ländern verboten
August 18th, 2008Besitzer mancher Hunderassen dürfen mit ihren Tieren nicht ohne weiteres oder überhaupt nicht in bestimmte Länder reisen. Das gilt vor allem für sogenannte Kampf-, aber auch für Wach- und Schutzhunde wie Rottweiler.
Deren Besitzer sollten daher nicht auf gut Glück losfahren. Darauf macht der Deutsche Tierschutzbund in Bonn aufmerksam.
Wer zum Beispiel in Frankreich Urlaub machen möchte, muss seinen Pitbull oder Mastiff sowie Doggen zu Hause lassen. Ob der Halter ein Zuchtbuch hat oder nicht, spielt keine Rolle. American Staffordshire Terrier und Tosas dürfen dagegen mitgenommen werden, wenn der Halter ein offiziell anerkanntes Zuchtbuch vorlegt.
Allerdings wird nicht jedes in Deutschland anerkannte Zuchtbuch auch von Frankreichs Behörden akzeptiert - deshalb rät der Tierschutzbund Haltern, sich vorher zu informieren. Darf der Hund ins Land, muss ihn grundsätzlich ein Erwachsener führen - und zwar an der Leine und mit Maulkorb.
Nach Dänemark ist die Einreise mit Pitbull-Terriern und Tosas sowie deren Kreuzungen verboten. Auch Ungarn lässt Hunde zahlreicher Rassen die Landesgrenzen nicht passieren. In den Niederlanden ist die Einreise mit Pitbulls und Hunden, die ihnen ähnlich sehen, verboten. Das bedeutet etwa für Besitzer von American Staffordshire Terriern, dass sie auf jeden Fall die Zuchtpapiere dabeihaben müssen. Sonst kann der Hund wie auch in Frankreich beschlagnahmt oder sogar eingeschläfert werden.
Die Tierkrankenkasse macht keinen Unterschied zwischen "Listen"hunden und "normalen". Auch
nicht bei der Hundehaftpflicht. Die kostet für alle Rassen 6 € mtl. im Paket mit einer Krankenversicherung nur 4 €.
Schauen Sie doch mal vorbei: Hundehaftpflicht Tierkrankenkasse.net
Hund besser nicht im Bett übernachten lassen
August 15th, 2008Berlin (dpa/tmn) Hundehalter lassen ihre Vierbeiner besser nicht bei sich im Bett schlafen. Denn darf der Hund am Platz seines Herrn übernachten, bringt das die Rangordnung durcheinander, wie die Aktion Tier in Berlin erläutert.
Das heißt, dass das Tier den Halter unter Umständen nicht mehr als Ranghöheren akzeptiert und ihm deshalb auch nicht mehr uneingeschränkt gehorcht. Sinnvoller ist daher ein eigener Schlafplatz für den Hund.
Den richtigen Ferien-Aufpasser fürs Haustier finden
August 12th, 2008Bonn (dpa/tmn) Einen Flug nach Thailand oder eine Bahnreise nach Südfrankreich ersparen Urlauber ihrem Haustier besser. Für etliche Halter stellt sich daher die Frage: Wohin mit Hund oder Katze?
Denn nicht jeder hat Freunde oder Nachbarn, die sich um das Tier kümmern. Einen Pflegeplatz finden sie dann etwa bei privaten Tiersittern, in Tierpensionen oder über den örtlichen Tierschutzverein.
Wer etwa seinen Hund in einer Tierpension unterbringen will, macht sich vorab am besten selbst ein Bild davon, rät Steffen Beuys vom Deutschen Tierschutzbund in Bonn. «Dabei kann man einen Eindruck davon bekommen, ob die Pension sauber ist, wie die Hunde gehalten werden und ob es Auslaufmöglichkeiten gibt.»
Darüber hinaus sollten Halter sich laut Beuys versichern, dass nur geimpfte Tiere aufgenommen werden. Auch beim Tierarzt könnten Halter sich über den Anbieter informieren. Schließlich landeten dort oft die Beschwerden, wenn es Probleme gibt. Die Kosten pro Tag sollten zehn Euro für einen kleinen Hund und zwölf Euro für ein größeres Tier nicht überschreiten.
«Während der Schulferien ist die Nachfrage immer am größten», sagt Ursula Ivert, die in Schneverdingen-Insel in der Lüneburger Heide eine Tierpension betreibt. «Da sind wir dann schon vier bis sechs Wochen vorher ausgebucht.» Bevor ein Hund das Feriendomizil beziehen kann, wird er während einiger Probetage darauf vorbereitet. Bei Katzen ist das nicht nötig. Kater sollten allerdings kastriert sein.
Treten die Vierbeiner dort erstmals ihren Urlaub an, werden Katzen in einer Gruppe und Hunde allein oder zu zweit in einem Raum mit Ausgang nach draußen untergebracht. «Da können sie sich dann in den Ausläufen oder auf der Tobewiese mit den anderen Vierbeinern frei bewegen», sagt Ivert.
Eine Alternative sind Haushüter, mit denen Halter die Sorge um das Tier und auch die Angst vor Einbrüchen während der Reise aus der Welt schaffen können. Es empfiehlt sich ein Vortreffen, bei dem sich Hüter, Kunde und Tier kennenlernen und feststellen können, erklärt Wilhelm Wolf vom Verband Deutscher Haushüter-Agenturen in Münster.
Der Verband vermittelt Rentner, die bei den Verreisten einziehen. Sie füttern die Tiere, gehen mit ihnen aus und spielen mit ihnen. Besondere Qualifikationen als Tierpfleger haben die Pensionäre aber nicht - obwohl laut Wolf viele Hüter lange selber Haustiere hatten.
«Wer einen Haushüter engagieren möchte, sollte sich rechtzeitig melden, wenn möglich um die vier Wochen vor der Reise», sagt Wolf. Der Rundumservice ist teurer als ein Tierhotel oder ein -sitter. Er kostet täglich 42 Euro plus drei Euro je Hund und ein bis anderthalb Euro für das Betreuen einer Katze.
Kostenlos ist die Aktion «Nimmst du mein Tier, nehm ich dein Tier» des Tierschutzbundes. «Dabei vermitteln wir ehrenamtliche Tiersitter vor Ort, die gegenseitig ihre Tiere betreuen», erklärt Beuys. «Man kann aber auch teilnehmen, wenn man keinen Tausch organisieren will, sondern nur eine Betreuung anbieten möchte oder sucht.»
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