| « Auf keinen Fall die Hundeversicherung vergessen! | Kampfhunde: Einreise in mehreren Ländern verboten » |
Bevor hohe Kosten entstehen - Tierkrankenversicherung
Die Krankenversicherungen für Tiere erstattet die Kosten, die durch Krankheiten des Tieres im Zusammenhang mit dem Besuch beim Tierarzt für den Tierhalter entstehen. Die Haftpflichtversicherungen für Tiere decken in erster Linie Schäden, die ein Tier, zum Beispiel ein Hund gegenüber Dritten angerichtet hat.
Bei den Tierversicherungen werden von den Versicherern in der Regel alle Versicherungen, die es für diese Art Tier gibt, aufgeführt, so zum Beispiel die Hundehalterhaftpflichtversicherung, die Hundekrankenversicherung, eine Hunde OP Versicherung oder eine Zwingerhaftpflichtversicherung. Ähnliches gilt für Tierversicherungen für Katzen oder Pferde. Andere Tiere, wie zum Beispiel Kühe oder Schweine, werden im Rahmen der Tierversicherung nach privater oder gewerblicher Tierhaltung unterschieden - mit verschiedenen Konsequenzen bei den einzelnen Tierversicherungen.
Für Kleintiere wiederum, wie Meerschweinchen oder Kanarienvögel und Fische werden von den Tierversicherungen keine Kranken- oder Lebensversicherungen angeboten. Durch ein Kleintier verursachte Schäden werden durch die private Haftpflichtversicherung des Tierbesitzers abgedeckt - hier brauchen Sie keine Tierversicherung.
Statistiken der Tierversicherungen zufolge hat ein Drittel aller deutschen Hundebesitzer keine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Das ist ziemlich riskant, den nach dem Gesetz haftet ein Tierhalter für alle Schäden, die ein Tier anrichtet über 30 Jahre lang - mit oder ohne Tierversicherung -, und darin sind sowohl Personen- und Sachschäden als auch Vermögensschäden inbegriffen. Ohne Tierversicherung können die Behandlungskosten durch einen Hundebiss oder die Schäden, die ein von der Leine gerissener Hund, der dann einen Verkehrsunfall verursacht, ganz beträchtlich sein, bis dahin, dass sie den finanziellen Ruin bedeuten, wenn man keine Tierversicherung hat.
Deshalb schließen Sie die Tierhalterhaftpflicht bei der Tierkrankenkasse ab.
In einigen Bundesländern besteht schon heute eine Versicherungspflicht bzgl. der Tierversicherung für bestimmte Hunderassen. So erhält der Tierbesitzer nur dann eine Erlaubnis zum Halten des Tieres, wenn er nachweist, dass die entsprechende Tierversicherung abgeschlossen wurde. Das gilt für solche Hunderassen wie Pitbull oder Staffordshire Terrier.