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Hunde Haftpflicht Fragen und Antworten
Die Hundehaftpflicht dienst als Versicherung gegen Schäden aus der Haltung und der Beaufsichtigung von Hunden. Für jeden Hundehalter empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung, da jeder Hund großen Schaden anrichten kann, für den dann allerdings der Halte unbegrenzt haftbar gemacht werden kann. Bei Schäden, die den Tod, eine Verletzung oder eine andere Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder Tieren mit sich bringt, sowie bei der Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden), setzt die Leistung der Hundehaftpflicht ein.
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Wer ist versichert bei der Hundehaftpflicht?
Zunächst sind Sie als Halter des Hundes versichert (Haftpflicht als Tierhalter); gleichzeitig sind aber auch Ihre Familiemitglieder mitversichert und solche Personen, die das Tier beaufsichtigen (Haftpflicht als Tierhüter).
Welche Schäden werden durch Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt? Durch die Hundehaftpflicht werden berechtigte Schadenersatzansprüche abgedeckt, die durch Ihren versicherten Hund entstehen. Grundsätzlich ist das Tier und nicht der Halter versichert, daher besteht auch Versicherungsschutz, wenn eine andere Person mit Ihrem Hund spazieren geht.
Fällt mein Hund denn nicht bereits unter den Schutz meiner Privathaftpflichtversicherung? Sämtliche Haustiere wie z.B. Katzen, Kaninchen, Kanarienvögel, Wellensittiche usw., kann diese Frage mit ja beantwortet werden. Größere Tiere allerdings sind bei der privaten Haftpflicht ausgeschlossen und benötigen eine eigene Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung.
In welchen Fällten bin ich haftbar für die Schäden, die durch meinen Hund verursacht werden?Als Hundehalter ist man haftbar für alle Schäden, die aufgrund eines willkürlichen, tiertypischen Verhaltens entstehen können. Diese Haftung gilt auch für Schäden, die ohne Verschulden entstehen, z. B. wenn der Hund angeleint ist (die sogenannte Gefährdungshaftung, begründet dadurch, dass nur durch die Haltung eines Hundes eine Gefahr besteht, selbst wenn sämtliche Sicherheitsvorkehrungen durch Sie erfüllt werden).
Wo gilt der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz durch die Hundehaftpflichtversicherung gilt weltweit. Innerhalb Europas gilt die Deckung für unbegrenzte Auslandsaufenthalte. Für alle anderen Länder (weltweite) besteht Deckung bis zu einem Jahr. Ausführliche Beschreibungen dazu sollten Sie bei jedem Tarif finden.
Was versteht man unter “eigene Schäden” und inwiefern fallen diese unter den Schutz der Hundehaftpflichtversicherung?
Ein „eigener Schaden“ entsteht z. B. dann, wenn der Hund sein eigenes Herrchen beisst oder Schäden in dessen Haushalt, Garten usw. anrichtet. Derartige Schäden fallen grundsätzlich nicht unter die Hundehaftpflichtversicherung. Fallen Mietsachschäden unter den Schutz der Hundehaftpflichtversicherung? Ein Mietsachschaden entsteht z. B. dann, wenn Ihr Hund die Türe Ihres Urlaubsappartementes oder der von Ihnen angemieteten Wohnung zerkratzt. Dagegen besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz, wenn Haftpflichtansprüche gegen Sie entstehen durch z. B. Abnutzung, Verschleiß oder auch durch übermäßige Beanspruchung. Weiterhin ausgeschlossen sind üblicherweise Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen. Auch Schäden an Elektro- und Gasgeräten und Glasschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich gegen derartige Schäden gesondert zu versichern. Wie sind Personenschäden definiert? Ein Personenschaden entsteht, wenn ein Hund jemanden beißt und dieser Biss eine Behandlung notwendig macht. Auch Schäden, die Personen bei einem Unfall, der unmittelbar durch den Hund verursacht wird, direkt erleiden, gelten als Personenschäden. Als klassischer Fall gilt hierbei der Hund, der über die Strasse läuft, und dadurch einen Unfall verursacht, durch den ein Autofahrer Schäden davonträgt.
Was ist ein Sachschaden? Unter einem Sachschaden versteht man – im Gegensatz zu einem Personenschaden - den Schaden an einer Sache. Ein Sachschaden entsteht zum Beispiel dann, wenn Ihr Hund Schuhe zerkaut (nicht Ihre eigenen), oder – wie oben beschrieben – einen Unfall verursacht und dadurch Schaden an einem Auto entsteht.
Sind Vermögensschäden versichert?
Ja, über tierkrankenkasse.net bis 250.000 Euro. Ein Vermögensschaden kann als Folgeschaden eines Unfalles entstehen: Ihr Hund verursacht einen Autounfall, wobei der Fahrer als Folge des Unfalles gelähmt ist und seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dieser Schaden ist über die Personenschadendeckung versichert.
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